Fristen der E-Rechnungspflicht
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 € E-Rechnungen ausstellen, ab dem 1. Januar 2028 alle übrigen Unternehmen im Anwendungsbereich.